Handbuch
Bankgeheimnis
Verbreiteter volkstümlicher Mythos, der beinhaltet, dass Kundendaten der Banken einem besonderen Schutz unterliegen. Im Strafverfahren gilt dies jedenfalls nicht. Es ist im Gegenteil sogar so, dass die Banken unten den Voraussetzungen des Geldwäschegesetzes verpflichtet sind, Kunden anzuzeigen sofern diese Geldbewegungen vornehmen, die der Gesetzgeber als verdächtig definiert hat.
Andreas Boine
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Dresden