Handbuch
Amtsgericht
Die untere Instanz in Strafsachen. Vor dem Amtsgericht werden Strafsachen behandelt, bei denen eine Straferwartung bis 2 Jahre Freiheitsstrafe (Strafrichter) bzw. bis 4 Jahre Freiheitsstrafe (Schöffengericht) besteht. Auch Strafbefehlssachen werden durch Richter des Amtsgerichts entschieden. Gegen Urteile des Amtsgerichts findet die Berufung vor dem Landgericht statt. Die Revision gegen erstinstanzlich durch das Amtsgericht gefällte Urteile behandelt das Oberlandesgericht.
Andreas Boine
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht, Dresden